Seit dem 01.07.2009 ist der Bereich Agrarrecht (Pacht- und Landwirtschaftsrecht) als neue Fachanwaltsbezeichnung in die Berufsordnung für Rechtsanwälte aufgenommen worden (§ 5 Satz 1 T,14M FAO). Hiermit wird der Komplexität des Landwirt- schaftsrechts nunmehr Rechnung getragen. Die Normenvielfalt, im Besonderen auch im Zusammenhang mit dem Europa-Recht, ist für die Betroffenen kaum überschaubar.
Unser vorrangiges Ziel ist es, zeit- und kostenintensive Streitig- keiten schon im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, in dem wir interessengerechte und zügige Lösungen entwickeln. Sollte trotz aller Bemühungen ein gerichtliches Ver- fahren unvermeidbar sein, werden wir Ihre Interessen vor den zuständigen Gerichten vertreten.
Wir sind in folgenden landwirtschaftlichen Bereichen tätig, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist:
Schuld- und Landpachtrecht
Der Erwerb und die Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe sowie Streitigkeiten im Bereich des Grundstück- und Landpachtrechts sind in diesem Zusammenhang Schwerpunktbereiche. Nachbar- schaftsstreitigkeiten zwischen Landwirten und Nichtlandwirten sind hier oft unliebsame und langjährige Auseinandersetzungen. Ein frühzeitige Beratung ist erfahrungsgemäß hilfreich.
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