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Agrarrecht

Seit dem 01.07.2009 ist der Bereich Agrarrecht (Pacht- und Landwirtschaftsrecht) als neue Fachanwaltsbezeichnung in die Berufsordnung für Rechtsanwälte aufgenommen worden (§ 5 Satz 1 T,14M FAO). Hiermit wird der Komplexität des Landwirt- schaftsrechts nunmehr Rechnung getragen. Die Normenvielfalt, im Besonderen auch im Zusammenhang mit dem Europa-Recht, ist für die Betroffenen kaum überschaubar.

Unser vorrangiges Ziel ist es, zeit- und kostenintensive Streitig- keiten schon im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, in dem wir interessengerechte und zügige Lösungen entwickeln. Sollte trotz aller Bemühungen ein gerichtliches Ver- fahren unvermeidbar sein, werden wir Ihre Interessen vor den zuständigen Gerichten vertreten.

Wir sind in folgenden landwirtschaftlichen Bereichen tätig, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist:

Schuld- und Landpachtrecht

Der Erwerb und die Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe sowie Streitigkeiten im Bereich des Grundstück- und Landpachtrechts sind in diesem Zusammenhang Schwerpunktbereiche. Nachbar- schaftsstreitigkeiten zwischen Landwirten und Nichtlandwirten sind hier oft unliebsame und langjährige Auseinandersetzungen. Ein frühzeitige Beratung ist erfahrungsgemäß hilfreich.

Erbrecht, Höferecht

Wichtige Teile des Landwirtschaftsrechtes sind das Erbrecht und die Höfeordnung. Ein relevantes Thema ist die Regelung von Hoferbnachfolge und die Klärung von Abfindungsansprüchen der weichenden Erben.

Die Höfeordnung sieht einen Ausgleich zwischen Hoferben und weichenden Erben vor. Der Hoferbe erhält den landwirtschaftlichen Betrieb in der Regel unter vorteilhafteren Konditionen einerseits übertragen, wodurch er zum dauerhaften Erhalt des Betriebes angehalten werden soll. Andererseits soll durch die Höfeordnung ein finanzieller Ausgleich zu den weichenden Erben im Rahmen einer Abfindung geschaffen werden. Auch schädigende Nutzungen des Betriebes durch den Hofannehmer können zum Tragen kommen (Nachabfindungsansprüche). In diesem Zusammenhang kann ein Mediationsverfahren hilfreich sein und einem Rechtsstreit vorbeugen (siehe Rubrik Rechtsgebiete Mediation).

Ein wichtiger Themenbereich im Rahmen der Hofübergabe sind die Regeln zum Altenteilerrecht. Gegenständliche Auseinander- setzungen resultieren des Öfteren aus Generationskonflikte. Diese gilt es als einvernehmlich zum Ausgleich zu bringen.