Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Klärung offener Fragen, mit dem Bestreben der Erarbeitung einer fairen, praktikablen und einvernehmlichen Lösung mit den Beteiligten ge- meinsam. Eine einvernehmliche Lösung wird in einer schriftlichen Mediationsvereinbarung fixiert.
Näheres zur Mediation finden Sie unter der Rubrik Mediation auf dieser Internetseite.
Aktueller Hinweis zur Patientenverfügung:
Der Bundestag hat sich am 18.07.2009 darauf geeinigt, dass der letzte Wille des Betroffenen einer schweren Erkrankung befolgt werden soll. Wenn ein Patient bewusstlos wird, sich nicht äußern kann, ins Koma fällt, dann gilt der schriftlich niedergelegte Wille. Das Gesetz ist am 01.09.2009 in Kraft getreten.
Vorsorgevollmachten sind Maßnahmen zur Einrichtung einer Be- vollmächtigung einer Person Ihres Vertrauens. Gerne sind wir Ihnen bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht behilflich.
|