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Erbrecht

Wir beraten Sie im erbrechtlichen Mandat gerne vorab in den möglichen Gestaltungsmitteln, um erbrechtlichen Auseinan- dersetzungen vorzubeugen. Für den Fall, dass der Erbfall nicht geregelt ist, ist die Gesamtrechtsnachfolge der Erben in das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Erblassers aufzuschlüs- seln. Das Erbrecht umfasst die gewillkürte oder gesetzliche Erb- folge und die daraus resultierenden Erb- bzw. Pflichtteilsan- sprüche. Eine gesetzliche Erbfolge liegt vor, wenn weder eine wirksame letztwillige Verfügung (Testament) noch ein wirksamer Erbvertrag die Erben durch den Erblasser bestimmt.
Beim Erbrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen Vor- schriften, die den Übergang der Erbschaft (Nachlass) vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger (Erben) regeln, maßgeb- lich.

Für die Anwaltskosten gilt in Erbschaftssachen das Gebühren- recht der Rechtsanwälte (RVG). Abweichend können Vergütungs- vereinbarungen getroffen werden.

Mediation als fächerübergreifende Institution:

Auch in Erbschaftssachen ist die Mediation als fächerüber- greifende Methode zur Vorbeugung von Rechtsstreitigkeiten er- folgreich und kostengünstiger einsetzbar.

Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Klärung offener Fragen, mit dem Bestreben der Erarbeitung einer fairen, praktikablen und einvernehmlichen Lösung mit den Beteiligten ge- meinsam. Eine einvernehmliche Lösung wird in einer schriftlichen Mediationsvereinbarung fixiert.

Näheres zur Mediation finden Sie unter der Rubrik Mediation auf dieser Internetseite.

Aktueller Hinweis zur Patientenverfügung:

Der Bundestag hat sich am 18.07.2009 darauf geeinigt, dass der letzte Wille des Betroffenen einer schweren Erkrankung befolgt werden soll. Wenn ein Patient bewusstlos wird, sich nicht äußern kann, ins Koma fällt, dann gilt der schriftlich niedergelegte Wille. Das Gesetz ist am 01.09.2009 in Kraft getreten.

Vorsorgevollmachten sind Maßnahmen zur Einrichtung einer Be- vollmächtigung einer Person Ihres Vertrauens. Gerne sind wir Ihnen bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht behilflich.