In Familiensachen kommt oft Eines zum Anderen. Die Phasen der Trennung sind häufig emotionaler Natur. Gerne stehen wir Ihnen deshalb für Ihren Bedarf zur ehelichen Trennung zur Verfügung. Bei Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen kann eine Ehescheidung zügig erfolgen.
Über die Angelegenheiten in Familiensachen hat grundsätzlich das Familiengericht zu entscheiden. Bei einer Ehescheidung bedarf es einer umfangreichen Beratung sowohl zur Scheidung selbst als auch in den Scheidungsfolgesachen für Unterhalt der Ehegatten und Kinder, Ehewohnung und Hausrat, elterliche Sorge und Umgangsrecht sowie zum Versorgungsausgleich.
Beim Versorgungsausgleich prüft das Familiengericht die Höhe der erworbenen Rentenanwartschaften der Eheleute während der Ehezeit. Der Versorgungsausgleich wird in der Regel zwingend durchgeführt, es sei denn, der Versorgungsausgleich wird wirksam per Ehe- vertrag ausgeschlossen.
Für die Anwaltskosten gilt sowohl in Familiensachen wie im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Gebührenrecht der Rechtsanwälte (RVG). Abweichend können Vergütungsverein- barungen getroffen werden.
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