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Reiserecht

Das Reiserecht findet seine Regelung in den §§ 651a ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Unser vorrangiges Ziel ist es, zeit- und kostenintensive Streitigkeiten schon im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, in dem wir interes- sengerechte zügige Lösungen entwickeln. Sollte trotz aller Bemühungen ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar sein, werden wir Ihre Interesse vor den zu- ständigen Gerichten vertreten.

Ihre Ansprüche ergeben sich regelmäßig aus dem abgeschlossenen Reisevertrag. Jedoch sind Mitteilungspflichten gegenüber dem Reiseveranstalter erforderlich. Im Besonderen unterliegen Mängelanzeigen/Mängelrügen und die daraus resul- tierenden Schadensersatzansprüche Ausschlussfristen. Genauso liegt der Fall, wenn es sich um eine Informationspflichtverletzung des Reiseveranstalters handelt.

Kommt es beispielsweise bei einer Schiffsreise zu einer kurzfristigen Änderung der Reiseroute, so können sowohl eine Stornierung des Reisevertrages als auch Schadensersatzansprüche die Folge sein.

Um einen Rechtsverlust zu vermeiden, stehen wir dem Ratsuchenden mit Rat und Tat zur Seite.